Anweisung

Anweisung
1. Begriff: Im Sinn des BGB eine einseitige schriftliche  Willenserklärung, durch die der Anweisende den Angewiesenen ermächtigt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) Geld, Wertpapiere oder andere  vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden zu leisten, und zugleich den Dritten ermächtigt, die Leistung im eigenen Namen zu erheben (§§ 783 ff. BGB). Die A. geschieht durch Aushändigung der Anweisungsurkunde an den Anweisungsempfänger. Will der Anweisende mit der A. gegenüber dem Anweisungsempfänger eine Schuld erfüllen, so wird er nicht schon durch die Aushändigung der A., sondern erst durch die Leistung des Angewiesenen von seiner Schuld befreit (§ 788 BGB).
- 2. Sonderformen der A.: Gezogener Wechsel, Postscheck, Orderlagerschein, für die jedoch nicht die §§ 783 ff. BGB, sondern Sondergesetze maßgebend sind. Besondere Vorschriften gelten für die  kaufmännische Anweisung, die auf einen Kaufmann über die Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen ausgestellt ist (§ 363 HGB).
- 3. Keine A. im Sinn des BGB: Postanweisung, Überweisung an eine Bank, Effektenscheck der Landeszentralbanken. Echte A. ist dagegen der  Kreditbrief der Banken.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Anweisung — ist: ein Militärischer Befehl eine Handlungsvorschrift, siehe Arbeitsanweisung, Dienstanweisung oder Instruktion (Ausführungsanweisung) ein Befehl oder eine Befehlsfolge zur Steuerung eines Computers, siehe Anweisung (Programmierung) die… …   Deutsch Wikipedia

  • Anweisung — Anweisung, 1) (Pädag.), der theoretische Unterricht, der ohne unmittelbaren Bezug auf das Handeln nur die Grundsätze entwickelt, auf welchen das Handeln beruhen soll. Im Fortschreiten wird sie Anleitung, d. h. Nachweisung zur Anwendung der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anweisung — Anweisung, im gewöhnlichen Verkehr nahe verwandt mit Cession oder Delegation. Der Anweiser (Assignant) gibt dem Assignataren, in der Regel weil er demselben schuldet, doch auch aus anderen Gründen (z.B. Incassomandat, Darlehn), Auftrag, Anweisung …   Herders Conversations-Lexikon

  • Anweisung — (im Verkehrsrecht des Mittelalters und später Assignation genannt), ein Auftrag, durch den jemand (der Assignant) einem andern (dem Assignaten) die mündliche oder schriftliche Weisung erteilt, einem Dritten (dem Assignatar) eine Leistung zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anweisung — Anweisung, Assignation, der schriftliche Auftrag, den jemand (Assignánt) einem andern (Assignatār) gibt, sich einen bestimmten Wert (Geld oder Ware) von einem dritten (Assignāt) ausantworten zu lassen. Kaufmännische A. sind im wesentlichen den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Anweisung — ↑Direktive, ↑Instruktion, ↑Normativ …   Das große Fremdwörterbuch

  • Anweisung — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Befehl • befehlen • anordnen • Anweisungen Bsp.: • Er gab Befehl, niemanden hereinzulassen. • …   Deutsch Wörterbuch

  • Anweisung — Vorschrift; Anordnung; Instruktion; Order; Diktat; Zwang; Befehl; Weisung (fachsprachlich); Weisung; Mandat; Auftrag; …   Universal-Lexikon

  • Anweisung — 1. Anweisung (Delegation) ist gute Bezahlung. – Eisenhart, IV, 56a; Pistor., II, 31; Volkmar, 365. Dies Sprichwort gilt, wenn A. für seine Forderung an B., dessen Forderung an C. an Zahlungsstatt förmlich übernimmt und sich somit aller Ansprüche… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Anweisung — 1. Anleitung, Einarbeitung, Einführung, Einweisung, Instruktion; (geh.): Unterweisung. 2. Auftrag, Befehl, Bestimmung, Dekret, Diktat, Erlass, Gebot, Instruktion, Maßregel, Order, Verfügung, Verordnung, Vorschrift; (geh.): Geheiß; (bildungsspr.) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Anweisung — Ạn·wei·sung die; 1 geschr ≈ Auftrag, Befehl <jemandes Anweisungen befolgen; strikte Anweisung haben + zu + Infinitiv> 2 ein Heft oder kleines Buch mit Hinweisen oder Instruktionen ≈ ↑Anleitung (2) || K: Gebrauchsanweisung 3 das Anweisen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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